

Bestellerprinzip:
Die wichtigsten Infos und Neuerungen
Das Bestellerprinzip bildet seit 2015 die Basis für die Verteilung der Maklerkosten zwischen Immobilienverkäuferinnen und Immobilienverkäufern bzw. Käuferinnen und Käufern.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Achtung:
Um ein vollumfängliches Bestellerprinzip wie bei der Vermietung handelt es sich zum aktuellen Stand (Februar 2024) bei Kauf und Verkauf nicht. Immerhin wird unabhängig von der ursprünglichen Beauftragung jeweils die Hälfte des Maklerlohns auf die beteiligten Parteien aufgeteilt.
Erfahrung und Branchenwissen:
Maklerinnen und Makler verfügen am Immobilienmarkt über das nötige Fachwissen, um Ihre Immobilie erfolgreich zu vermitteln und an der richtigen Stelle zu vermarkten.
Rechtliche Absicherung:
Die Gesetzgebung rund um Immobilienverkauf, -kauf und -vermietung ist komplex. Sie sind gut abgesichert, wenn Sie auf die mit den rechtlichen Anforderungen vertrauten Maklerbüros zählen.
Zeitersparnis:
Sie können sich entspannt zurücklehnen. Die Immobilienmaklerin oder der Immobilienmakler übernimmt für sie unter anderem die zeitaufwendigen Besichtigungen und Preisverhandlungen
Netzwerk:
Ein lange gepflegtes Netzwerk öffnet viele Türen. Maklerbüros haben Kontakte zu Investitionsunternehmen oder Personen, die nach genau Ihrer Immobilie suchen. Das kann den Verkaufs- oder Vermietungsprozess deutlich beschleunigen.
Vermarktungsgeschick:
Was sind die besten Marketingkanäle, um Ihre Immobilie bestmöglich zu präsentieren und potenzielle Käuferinnen und Käufer darauf aufmerksam zu machen? Die Branchenexpertinnen und -experten wissen es.