Im Grundbuch gibt es verschiedene Informationen, die für Sie als Kaufinteressenten oder - interessentin schon vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrags von großer Bedeutung sein können. Dazu gehören - wie oben erwähnt - unter anderem Angaben zum Eigentümer oder zur Eigentümerin, zu Grundschulden, Hypotheken und anderen Belastungen des Grundstücks.
Jeder Grundbucheintrag gibt aktuelle Auskunft über die rechtliche Situation des betreffenden Grundstücks und ermöglicht Ihnen, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundstück herauszufinden.
Dabei ist das Grundbuch in drei Abteilungen, die mit den römischen Ziffern I, II und III bezeichnet werden, gegliedert:
In der ersten Abteilung des Grundbuchs (I) werden die Eigentumsverhältnisse festgehalten. Kaufen Sie eine Immobilie, wird Ihr Name hier eingetragen. Eventuelle Beschränkungen Ihres Eigentumsrechts - lebenslange Wohnrechte Dritter oder ähnliche Faktoren - finden an dieser Stelle ebenfalls statt.
Die zweite Grundbuchabteilung (II) behandelt die möglichen Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks. Das sind beispielsweise Hypotheken oder Grundschulden.
Die dritte Abteilung enthält Angaben zu Grundpfandrechten, also zu Rechten, die zur Sicherung von Forderungen an einem Grundstück eingeräumt wurden. Banken oder Kreditinstitute, die Ihnen oder der bisherigen Eigentümerseite eine Finanzierung gewährt haben, werden hier mit einer Information über die Höhe der Kreditsumme eingetragen.