

Immobilie erben:
Was es zu beachten gilt
Ein Todesfall im persönlichen Umfeld kann sehr belastend sein. Haben Sie von einer verstorbenen Person eine Immobilie geerbt, kommen zusätzlich zur emotionalen Belastung noch einige organisatorische Aufgaben auf Sie zu.
Immobilienerbe ausschlagen: Wann das sinnvoll sein kann und welche Folgen entstehen
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Auf den Immobilien lasten vermutlich hohe Schulden oder Belastungen, die deren Wert übersteigen.
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Die zu erwartenden Sanierungs- oder Renovierungskosten sind für Sie untragbar.
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Das Objekt ist langfristig vermietet und die Mieteinnahmen sind nicht kostendeckend.
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Es gibt Streitigkeiten mit anderen Erbinnen und Erben.
Immobilie geerbt? Alle notwendigen Schritte im Überblick
Erbschein beantragen
Erbschein beantragen
Das Erbe nur anzunehmen, reicht nicht. Für den offiziellen Erbantritt und den Übergang des Immobilienbesitzes brauchen Sie einen Erbschein. Diesen erhalten Sie entweder beim Notarbüro Ihres Vertrauens oder direkt beim Nachlassgericht.
Rechtsfragen klären
Rechtsfragen klären
Es ist meist sinnvoll, zu überprüfen, welche möglichen Altlasten auf einer Immobilie liegen. Klären Sie außerdem noch offene Grundbuchangelegenheiten oder Rechtsansprüche Dritter.
Immobilienwert schätzen
Immobilienwert schätzen
Sie erben gemeinsam mit anderen Personen oder möchten verkaufen? In diesen Fällen - und natürlich zur klassischen Bestandsaufnahme - können Sie den Wert der Immobilienerbschaft von Sachverständigen schätzen lassen.
Steuerliche Pflichten beachten
Steuerliche Pflichten beachten
Nach dem Immobilienerbe können unterschiedliche Steuern, darunter die Erbschaftssteuer, anfallen. Mit einer Steuerberatung können Sie mögliche Fallstricke vermeiden.
Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen
Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen
Was Sie mit der Immobilie machen wollen, obliegt Ihnen und unter Umständen den anderen Erbinnen und Erben. Nehmen Sie sich für die Entscheidung ausreichend Zeit und überstürzen am besten nichts.
Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen
Achtung: Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, kann sich die Tote oder der Tote zu Lebzeiten eine Erbengemeinschaft gewünscht haben. Der Wunsch käme also auch zu tragen, sofern das Erbe zwischen Ihnen und beliebigen weiteren Personen aufgeteilt werden soll.